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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeines
Nachstehende Liefer- und Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteile für die gegenwärtigen und die künftigen Lieferverträge, sofern
nicht im Vertrag ausdrücklich abweichende Bestimmungen schriftlich vereinbart werden. Anders lautende Bedingungen des Auftraggebers werden
ausgeschlossen, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Durch die Erteilung von Aufträgen anerkennt der Besteller diese
Lieferbedingungen als rechtsverbindlich. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen unwirksam sind, verbleiben die restlichen Bedingungen
verbindlich.
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Auftragsannahme und Lieferpflicht
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Der Umfang der Bestellung ergibt sich aus dem Angebot und/oder der schriftlichen Auftragsbestätigung der Erhart KG. Bei mündlichen,
telegrafischen oder telefonischen Bestellungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Erhart KG maßgebend. Bis zur schriftlichen
Auftragsbestätigung sind sämtliche Angebote freibleibend. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Das Zuschneiden gehört
nicht zum Lieferumfang.
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Die vereinbarte Lieferzeit wird nach Möglichkeit eingehalten, ist aber insbesondere bei Maschinenschäden, Schwierigkeiten bei der
Rohstoffbeschaffung und in allen Fällen von höherer Gewalt nicht verbindlich. Ein Rücktritt vom Vertrag wegen Lieferverzug bzw.
die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist erst nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist zulässig.
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Teillieferungen, Mehrlieferungen und Minderlieferungen sind zulässig.
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Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder bei Unterlieferern, Fälle der höheren Gewalt, Krieg, Aufruhr, Aussperrung, Streik, Brand,
Beschlagnahme und Ausschuss werden eines wichtigen Arbeitsstückes, Einschränkung der Energieversorgung sowie der verspätete Eingang
wesentlicher Rohstoffe befreien die Erhart KG von der Einhaltung der Lieferfristen. Er ist aber verpflichtet, sich im besonderen Maße
nach Wegfall der Hemmnisse sich um eine rasche Lieferung zu bemühen. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind in diesen Fällen
ausgeschlossen. Im Falle objektiver Unmöglichkeit der Lieferung und Leistung haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten
bzw. gilt dieser als aufgehoben Erhart KG ist berechtigt, die bestellten Waren auf Kosten des Bestellers und für dessen Rechnung und
Gefahr anderweitig einzulagern, wenn die Abnahmeverpflichtung um länger als eine Woche verzögert wird.
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Preise und Zahlungsbedingungen
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Die Preise gelten ab Betrieb oder Niederlassung der Erhart KG ausschließlich Verpackung und Fracht. Diese werden extra berechnet.
Die Verpackung wird nicht zurückgenommen, es sei denn, es handelt sich um Paletten, die Eigentum der Erhart KG sind.
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Treten nach Ablauf von drei Monaten ab Auftragsbestätigung Material-, Preis- oder Lohn- und Gehaltserhöhungen ein oder werden Steuern
und Abgaben erhöht, so ist Erhart KG berechtigt, ihre Preise entsprechend anzugleichen. Anzahlungen und Vorausleistungen sind ohne
Einfluss auf die Preise. Sie werden gutgeschrieben und auf den sich endgültig ergebenden Preis verrechnet.
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Die Annahme von Schecks und Wechsel erfolgt nur zahlungshalber und ohne Gewähr für Protest. Erhart KG behält sich vor, die Annahme von
Schecks abzulehnen.
Die Kosten für Diskontierung und Einziehung gehen zu Lasten des Bestellers. Im Falle des Verzuges ist Erhart KG berechtigt,
Verzugszinsen in der Höhe von 1,5% pro Monat zu berechnen.
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Werden nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, so werden
sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel fällig. Derartige Umstände berechtigen die
Erhart KG ferner, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung sowie nach Ablauf einer angemessenen
Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir zu
keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem Vertrag verpflichtet. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen
Schuldpost zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten verwendet.
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Die Aufrechnung mit nicht anerkannten Gegenforderungen, die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge sowie unberechtigte Abzüge
jeder Art sind unzulässig.
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Eigentumsvorbehalt
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Alle Lieferungen erfolgen bis zur gänzlichen Bezahlung des Kaufpreises samt allen Zinsen und Kosten unter Eigentumsvorbehalt.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für die Saldoforderung der Erhart KG
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Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen
zu veräußern, Pfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind ihm jedoch untersagt. Von einer Pfändung oder jeder anderen
Beeinträchtigung seiner Rechte durch Dritte hat der Besteller die Erhart KG unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert der
Besteller die gelieferte Ware, so tritt er schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller die ihm aus der Veräußerung entstehenden
Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an die Erhart KG ab. Auf Verlangen der Erhart KG ist der Besteller
verpflichtet, die Abtretung seinen Abnehmern bekannt zu geben und der Erhart KG die zur Geltendmachung ihrer Rechte erforderlichen
Auskünfte zu geben. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes gelten nicht als Rücktritt
vom Vertrag, sofern nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen wird dadurch nicht
ausgeschlossen.
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Gewährleistungsansprüche
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Offensichtliche Mängel müssen sofort nach Empfang der Ware schriftlich gerügt werden. Ist die Ware infolge von Material- oder
Verarbeitungsfehlern mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so ist die Erhart KG verpflichtet, sie nach ihrer
Wahl entweder nachzubessern oder kostenlos durch einwandfreie Ware zu ersetzen. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung kann auch
Herabsetzung der Vergütung verlangt werden Ware, die weder be- oder verarbeitet worden ist, kann nicht beanstandet werden.
Beanstandete Ware ist der Erhart KG unverzüglich vorzulegen.
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Der Auftraggeber muss der Erhart KG zunächst Gelegenheit zur raschen Nachbesserung geben, soweit ihre Haftung nicht ausgeschlossen ist.
Die Erhart KG haftet für Mängel nur bis zur Höhe der ab dem Tage der Lieferung gültigen Herstellungskosten bzw. bis zu dem
Einkaufspreis, zu dem die entsprechende Rohware nachweisbar neu hergestellt bzw. eingekauft werden kann.
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Gewährleistungsansprüche verjähren sechs Monate nach Erhalt der Ware. Schadensersatzansprüche bleiben beschränkt auf den Fall des
groben Verschuldens oder Vorsatz.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand
Beidseitiger Erfüllungsort ist Innsbruck. Gerichtsstand ist Innsbruck/Österreich. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen.
Auf gegenständliches Rechtsgeschäft ist österreichisches Recht anzuwenden.
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Sonstige Bestimmungen
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Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie z.B. Maße, sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet sind.
Die Erhart KG behält sich technische Änderungen während der Lieferzeit vor, soweit der Kaufgegenstand hinsichtlich Funktion und
Aussehen nicht grundsätzlich geändert wird.
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Diesen Geschäftsbedingungen kann binnen drei Tagen ab Zugang schriftlich widersprochen werden. Der Auftrag gilt in diesem Falle
als nicht erteilt.
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Der Auftraggeber bestätigt durch die erfolgte Auftragserteilung, dass von ihm beigestellte Entwürfe, Muster, Designs, Logos, Marken-
oder Firmenzeichen sowie Schriftzüge verwendet werden dürfen, insbesondere, dass die hierfür allenfalls erforderlichen Zustimmungen
Dritter vorliegen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Erhart KG von ihr gefertigte Entwürfe, Muster, Designs,
Matten, Logos, Marken- und Firmenzeichen, etc., in Prospekten, Anzeigen, Internet, etc. nach Bedarf veröffentlicht. Der Auftraggeber
versichert des weiteren, dass er die Erhart KG aufgrund der Verwendung beigestellter Entwürfe, Muster, Designs, Logos, Marken,
Firmenzeichen oder Schriftzüge nicht urheberrechtlich belangen wird bzw. dass er die Erhart KG für den Fall, dass Dritte gegen
diese urheberrechtliche Verletzungen geltend machen, schad- und klaglos halten wird.
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